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Erste Schritte

Sterbefall zuhause oder in einem anderen Wohnhaus:
Wenn der Angehörige zu Hause oder in einem anderen Wohnhaus verstorben ist, sollte man umgehend den Totenbeschauarzt verständigen.
Bei Religionszugehörigkeit, eventuell einen Priester. Die Verständigung können wir gerne für Sie übernehmen.
Die Totenbeschau wird frühestens drei Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen.
Zu beachten ist, dass vor der Durchführung der Totenbeschau keine Veränderungen am Verstorbenen vorgenommen werden, sowie Waschen oder Umkleiden. Nach dem der Arzt die Totenbeschau durchgeführt hat, stellt er  die „Anzeige des Todes" aus, die wir für die Beurkundung am Standesamt benötigen. Wir empfehlen ihnen, ehestens mit uns Kontakt aufzunehmen.

Sterbefall in Krankenhäusern oder Pflegeanstalten:
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder einem Pflegeheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst, die auch die Hinterbliebenen vom Ableben des Angehörigen verständigt. Um Sie bei allen weiteren Schritten unterstützen zu können, nehmen Sie wiederum bitte ehestmöglich mit uns Kontakt auf.

Sterbefall an einem öffentlichen Ort:
Im Falle eines Ablebens an einem öffentlichen Ort, werden Sie in der Regel von der zuständigen Sicherheitsdienststelle verständigt. Dabei wird Ihnen auch mitgeteilt, wo sich der Todesort befindet und wohin der Verstorbene gebracht wurde. In den meisten Fällen wird der Verstorbene in eine Krankenanstalt/Prosektur überstellt, wo die genaue Todesursache festgestellt wird.

Sterbefall im Ausland:
Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung der Angehörigen durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaften der Polizei). Für offene Fragen und um die Überführung zu organisieren sind wir Tag und Nacht für sie erreichbar.

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